Altersfreigabe Gürtelprüfungen
Das Mindestalter beträgt für den Kyu-Grad | Mindestalter | Gürtelfarbe |
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8. Kyu | kein Mindestalter | weiß-gelber Gürtel |
7. Kyu | kein Mindestalter | gelber Gürtel |
6. Kyu | kein Mindestalter | gelb-orangener Gürtel |
5. Kyu | ab 8 Jahren | orangener Gürtel |
4. Kyu | kein Mindestalter | orange-grüner Gürtel |
3. Kyu | ab 11 Jahren | grüner Gürtel |
2. Kyu | kein Mindestalter | blauer Gürtel |
1. Kyu | ab 13 Jahren (IKKZ, Kata) ab 18 Jahren(IKKZ,Kata, SV, Taiso) |
brauner Gürtel |
Grundsätzlich ist es möglich, in 12 Monaten (weder Kalender-, noch Geschäftsjahr) drei Prüfungen abzulegen. Der 8. Kyu zählt dabei nicht als Prüfung. Personen ab 14 Jahren können bis einschließlich dem 3. Kyu einen Grad überspringen ( zwei Prüfungen an einem Tag ablegen). Dies ist dadurch möglich, dass mit steigendem Kyu-Grad alle bereits beherrschten Techniken wiederholt werden. Dabei müssen aber trotzdem die Gebühren für beide Kyu-Grade entrichtet werden.