Altersfreigabe Gürtelprüfungen
Das empfohlene Mindestalter beträgt für den Kyu-Grad | empfohlenes Alter | Mindestalter | Gürtelfarbe |
---|---|---|---|
8. Kyu | vollendetes 7. Lebensjahr | weiß-gelber Gürtel | |
7. Kyu | im 8. Lebensjahr (Jahrgang)* | gelber Gürtel | |
6. Kyu | im 9. Lebensjahr (Jahrgang)* | gelb-orangener Gürtel | |
5. Kyu | im 10. Lebensjahr (Jahrgang)* | im 9.Lebensjahr | orangener Gürtel |
4. Kyu | im 11. Lebensjahr (Jahrgang)* | orange-grüner Gürtel | |
3. Kyu | im 12. Lebensjahr (Jahrgang)* | vollendetes 11.Lebensjahr | grüner Gürtel |
2. Kyu | im 13. Lebensjahr (Jahrgang)* | blauer Gürtel | |
1. Kyu | im 14. Lebensjahr (Jahrgang)* | vollendetes 12. Lebensjahr | brauner Gürtel |
Die empfohlene Vorbereitungszeit beträgt für Judoka bis 14 Jahre 6 Monate. Es können maximal drei Prüfungen pro Jahr abgelegt werden.
Für Judoka, die älter als 14 Jahre sind, beträgt die empfohlene Vorbereitungszeit bis zum 3. Kyu-Grad 3 Monate. Es können maximal vier Prüfungen pro Jahr abgelegt werden.
Für den 2. Kyu- und den 1. Kyu-Grad beträgt die empfohlene Vorbereitungszeit 6 Monate. Es können maximal zwei Prüfungen pro Jahr abgelegt werden. Es kann an einem Tag nur die Prüfung für einen Kyu-Grad abgelegt werden.
Das Mindestalter ist für die Prüfung zum 5./3./1. Kyu bindend.